Sportstiftung

Warum Sport? Warum im Sportverein?

Sport ist für jeden Menschen wichtig. Sport hält körperlich und seelisch gesund, macht Spaß und fördert soziale Kontakte.

Sport im Sportverein bedeutet darüber hinaus  die Zugehörigkeit zu einer starken Gemeinschaft. Der Turnverein Ratingen 1865 e.V. ist ein großer Sportverein mit über 5600 Mitgliedern. Gemeinwohlorientierung, Vermittlung von Sport,  Gesundheit und soziale Kontakte stehen bei uns im Vordergrund. 180 ehrenamtliche Übungsleiter und Betreuer und einige hauptberufliche Sportlehrer kümmern sich professionell um das Wohlergehen der Mitglieder.

Gerade für Kinder und Jugendliche ist der Sport – und damit die Mitgliedschaft im Verein – unverzichtbar.

Denn Sport macht Kinder/Jugendliche stark, Bewegung ist gesund.

Sport vermittelt aber auch Werte, wie: Kooperation, Teamgeist, Fairness, Miteinander, Füreinander, Zielorientierung, Respekt gegenüber sich selbst, anderen Kindern und Betreuern und Kulturen, Anerkennung von Regeln, Freundschaft.

Werte, die heute nicht mehr in jedem Elternhaus vermittelt werden, die aber unverzichtbar sind für die Entwicklung unserer Kinder und damit unserer Gesellschaft.

Die entscheidenden Weichen für ein lebenslanges Sporttreiben sowie wertorientiertes Verhalten werden  im Kinderbereich gelegt.

Warum also eine Stiftung?

Wir haben festgestellt, dass die finanziellen Schwierigkeiten in vielen Familien größer werden. Häufiger melden Eltern ihre sportinteressierten Kinder/Jugendlichen (bis 18 J.) ab oder auch gar nicht erst an, mit dem Hinweis, den monatlichen Vereinsbeitrag nicht (mehr) zahlen zu können.  

Besonders betroffen sind Kinder von arbeitslosen Eltern oder auch Alleinerziehender.

Auch in Ratingen gibt es bedürftige Kinder, die ohne passende Sportkleidung zum Sport erscheinen. Turnschuhe oder z.B. Fahrten in ein Trainingslager werden zum Luxusgut!

Allen diesen Schwierigkeiten möchten wir entgegenwirken. Die Gemeinnützigkeit lässt eine Sonderbehandlung einzelner Personen nicht zu. Aber Sport ist – wie gesagt - für Kinder/Jugendliche und ihre Entwicklung wichtig. Deshalb haben wir unsere Sportstiftung im Turnverein Ratingen 1865 e.V. gegründet. Wir  unterstützen – nach einer  Bedürftigkeitsprüfung – Kinder/Jugendliche finanziell, deren Unterhaltepflichtige sich den Vereinsbeitrag oder die Ausrüstung für ihr Kind nicht (mehr) leisten können. Eine Eigenleistung wird allerdings gegebenenfalls - auf die wirtschaftliche Leistungskraft abgestimmt - vorausgesetzt.

 

Was können Sie als Unternehmen oder Privatperson  für die Stiftung tun?

Sie möchten mit Ihrem finanziellen Engagement diese Ziele unterstützen?

Dann sind Ihre „kleinen“ oder „großen“ – gerne auch regelmäßigen - Spenden bei uns in den richtigen Händen. Stehen schon alle Erben fest? Die Sportstiftung empfiehlt sich auch als sozial würdiger Erbnehmer.

Bitte sprechen Sie uns an.

Was können wir für Sie tun?

Wir machen – selbstverständlich nur nach Absprache - Ihr segensreiches Engagement für bedürftige und sportbegeisterte junge Menschen – vielleicht gegenwärtige oder zukünftige Mitarbeiter/innen Ihrer Organisation? – angemessen öffentlich (social marketing).

 

Auszug aus dem

S T I F T U N G S G E S C H Ä F T

Wir, die Unterzeichner,

  1. Frau Silvia Glander, und
  2. Frau Heidelore Brebeck

handelnd nicht in eigenem Namen, sondern als gemeinschaftlich vertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder des Turnverein Ratingen 1865 e.V. mit Sitz in Ratingen, Stadionring 5, 

errichten hierdurch unter Bezugnahme auf das Stiftungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (StiftG NRW) vom 15. Februar 2005 (GV.NRW. Nr. 5 S. 52 / SGV. NRW. 40), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Stiftungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 09.02.2010 (GV.NRW.Nr. 5 S.111 ff.) als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts im Sinne des § 2 StiftG NRW die

Sport-Stiftung Turnverein Ratingen

mit Sitz in Ratingen.

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (vgl. § 2 Abs. 1 der Satzung).

Zwecke der Stiftung sind die Förderung des Sports und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen durch die:

  • Förderung und Unterstützung der Mitglieder des Kinder- und Jugendbereichs des TV Ratingen   in sozial  schwachen Bereichen
  • Förderung der sportlichen Betätigung sozial schwacher Kinder und Jugendlicher, denen aus eigenen Kräften eine weitere Mitgliedschaft und Teilnahme an Angeboten des TV Ratingen nicht  mehr möglich ist bzw. denen beides überhaupt erst ermöglicht werden soll.

 

Als Anfangsvermögen sichern wir der Stiftung 40.000,00 € (in Worten: Euro vierzigtausend) zu, und zwar in der Weise, dass der Turnverein Ratingen 1865 e.V. diesen Betrag an die Stiftung entrichtet. Im Namen des Turnverein Ratingen 1865 e. V. sichern wir der Stiftung außerdem eine Zustiftung in das Grundstockvermögen in Höhe von 10.000,00 € (in Worten Euro zehntausend) zu, die spätestens am 31.12.2012 auf dem Stiftungskonto eingeht.

Als Bankverbindung wurde die Sparkasse HRV in Velbert mit ihrer Zweigstelle in Ratingen gewählt, weil sie wie keine andere sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst ist und ihr soziales Engagement sehr ernst nimmt. Die Stifter glauben, dass die Zusammenarbeit mit dieser Institution im Sinne der  Stiftung erfolgreich sein wird.

Das Stiftungsvermögen ist in seinem Wert grundsätzlich ungeschmälert zu erhalten.

Die Stiftung soll durch einen aus mindestens 3 und höchstens 5 Personen bestehenden Vorstand sowie durch ein aus mindestens 3 und höchstens 5 Personen bestehendes Kuratorium verwaltet werden.

 

1.         Hans Jürgen Oster, Ratingen (Vositzender)

2.         Heidelore Brebeck, Ratingen

3.         Manfred Osterkamp, Ratingen

       

Dem Gründungs-Kuratorium gehören folgende Personen an:

1.         Martin Bednarz, Velbert                       

2.         Wolfram Brecht, Ratingen (Vositzender)                  

3.         Rüdiger Matyssek, Ratingen,

4.         Thomas Oberwinster, Ratingen

5.         Sven Pallessen, Ratingen

 

Näheres regelt die genehmigte Satzung, die Bestandteil dieses Stiftungsgeschäftes ist.

 

Ratingen,  01.05.2010

 

gez. Silvia Glander            gez. Heidelore Brebeck

Vorsitzende TVR              Schatzmeisterin TVR


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